Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung

Durch die ständig steigenden Eigenanteilskosten bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen gilt eine Zahnzusatzversicherung heute mehr denn je als sinnvolle Investition in die Mundgesundheit. Aber nicht für jeden Patienten eignet sich eine Zahnzusatzver-sicherung. Bei exzellenter Zahngesundheit, kann es durchaus sein, dass sich eine Zusatzversicherung nie rentieren wird. Bei einer desolaten Zahnsituation werden Sie entweder abgelehnt, oder die Prämien sind exorbitant hoch.

Bei vielen Versicherungsangeboten ist zudem Vorsicht geboten, da sie entweder zu teuer sind, ein nicht mehr zeitgemässes Leistungsspektrum haben oder gar nicht auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Worauf Sie achten sollten

Wichtige Segmente von Zahnzusatzversicherungen sind:

  • Zahnersatz allgemein
  • Implantate
  • Funktionsanalytische Massnahmen (z. B. Registrierung der Kiefergelenkposition und der Kiefergelenkbewegungen im Zusammenhang mit Zahnersatz)
  • Keramische Verblendungen bei Brücken und Kronen (auch der Backenzähne)
  • Inlays (hochwertige Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik)
  • andere private Zahnbehandlungen (Wurzelbehandlungen in bes. Fällen)
  • Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Wenn Sie aufwändigen Zahnersatz auf sich zukommen sehen bzw. absichern möchten, dürften die Punkte a-c (d) für Sie von großer Wichtigkeit sein. Bei der Notwendigkeit, Ihre stark gefüllten Zähne mit hochwertigen, ästhetisch perfekten Maßnahmen zu erhalten, sind besonders der Punkt g zu beachten. Natürlich ist eine Trennung der Leistungen nicht so einfach zu bewerkstelligen, aber wir wollen hier ja nur ein paar Anhaltspunkte geben.

Einige Zahnzusatzversicherungen benötigen einen aktuellen Zahnbefund vom Antragsteller. Es lohnt sich hier nicht, bekannte Probleme zu verschweigen, da im Versicherungsfall (z.B. Einreichen einer Zahnersatzrechnung) die Angaben noch nachträglich überprüft werden und Sie dann leer ausgehen.

Bei der Absicherung des Zahnersatzes ist es besonders wichtig, dass die Leistung der Zusatzversicherung nicht an eine (Vor-)Leistung der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt ist. Sonst würden Sie z.B. heute schon bei Implantaten, in Zukunft vielleicht bei allen Zahnbehandlungen ohne Leistungsanspruch dastehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zur Zeit nur noch den keramischen Überzug von Kronen im Frontzahnbereich (Oberkiefer bis zum 5. Zahn, Unterkiefer bis zum 4. Zahn von vorne gezählt). Dahinter im Seitenzahnbereich gibt es für Keramik gar keinen Zuschuss. Achten Sie darauf, dass die Zahnzusatzversicherung in dem Umfang einen keramische Verblendung bzw. Vollverblendung mitträgt, wie Sie es sich wünschen.

Achten Sie darauf, dass Ihnen mit der Zahnzusatzversicherung keine zusätzlichen Leistungen „mitverkauft“ werden, die Sie gar nicht möchten (z. B. Krankentagegeld, Brille), aber mitbezahlen müssen.

Verlassen Sie sich nicht alleine auf die mündlichen Aussagen eines Versicherungsvertreters, da diese keine rechtliche Bindung haben! Leider machen viele Versicherungen auch in Ihren Prospekten nur sehr ungenaue bzw. missverständliche Angaben oder versprechen Erstattungs-Prozentsätze die in der Praxis nicht erreichbar sind. Fragen Sie daher unbedingt nach, wenn Ihnen etwas unklar ist und lassen sich alles schriftlich bestätigen.

Gehen Sie vor Abschluss einer Zahnzusatzversicheurng erst zu Ihrem Zahnarzt, um feststellen zu lassen, ob und wenn ja welche Zahnersatzleistungen oder andere Zahnbehandlungen zukünftig auf Sie zukommen werden. Mit diesem Wissen, für was Sie sich nun versichern sollten (Implantate, Kronen und/oder Inlays etc.), lassen Sie sich von einen Versicherungsmakler (der nicht nur eine Versicherung vertritt) in Person oder online heraussuchen, welcher Versicherungstarif die gewünschte Absicherung für Sie am besten erfüllt.

Wir nennen Ihnen gerne die Versicherungen, die sinnvoll sind.