Kontraindikationen

Welche Kontraindikationen gibt es?

Die Schwere einer Allgemeinerkrankung ist entscheidend, ob es sich um eine abwägbare oder absolute Gegenanzeige für eine Implantatbehandlung handelt. Diese müssen natürlich im Vorfeld, unter Umständen durch eine Beratung mehrerer Fachärzte geklärt werden.

 

Die wichtigsten allgemeinmedizinischen Gegenanzeigen:

 

  • Herabgesetzte Immunabwehr, erkrankungsbedingt oder durch Medikamente (z.B. Cortisontherapie, Zytostatika)
  • Nicht eingestellte Diabetes mellitus
  • Schwere Erkrankung von Herz, Leber, Niere oder des Blutes
  • generalisierte Erkrankungen des Bindegewebes oder des Knochens (z.B. rheumatische Erkrankungen)
  • Erhöhte Blutungsneigung
  • Schwere psychische Erkrankungen
  • Drogenabhängigkeit
  • Nikotinabusus über 20 Zigaretten / Tag

Lokale medizinische und chirurgische Gegenanzeigen

Diese verbieten eine Implantation meist nicht, machen jedoch oft vorbereitende Maßnahmen notwendig. Eine sorgfältige Untersuchung und Aufklärung vor der Behandlung ist dabei Voraussetzung.

Die wichtigsten Gegenanzeigen

 

  • Unzureichendes Knochenangebot
  • Schlechte Knochenqualität
  • Gefährdung von wichtigen Strukturen: Nervenäste oder Wurzeln von Nachbarzähnen
  • Nicht ausreichende Mundhygiene
  • Erkrankungen des Kieferknochens, der Mundschleimhaut oder des Zahnhalteapparates
  • Ungeklärte Schmerzzustände im Kieferbereich
  • Ungünstige Bissverhältnisse (z.B. zu wenig Platz für eine Krone)
  • Zähneknirschen (Bruxismus), da Überlastung möglich
  • Nicht abgeschlossenes Kieferwachstum
  • Nicht zu befriedigende ästhetische Ansprüche des Patienten